Hinweise zur Anwendung der Bebauungspläne
- Die Bebauungspläne werden in diesem Portal dann aktualisiert, sobald sie von der Gemeinde in Kraft gesetzt sind und dem Landratsamt vorliegen.
- Folglich sind die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne nicht berücksichtigt.
- Die aufgehobenen Pläne werden nicht angezeigt.
- Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung durch die jeweilige Gemeinde in Kraft und ist dann als örtliche Bauvorschrift in Form einer Satzung bei
Bauvorhaben zu beachten. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann das Landratsamt einvernehmlich mit der Gemeinde in begründeten Fällen Ausnahmen und
Befreiungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zulassen. Derartige Einzelfälle können in diesem Portal nicht dargestellt werden.
- Aufgrund des Alters einiger Pläne kann die Darstellung teilweise etwas unscharf oder schlecht lesbar sein. Ebenso können die planlichen Festsetzungen
von der tatsächlichen Bebauung durch die Umwandlung vom analogen in den digitalen Plan geringfügig abweichen.
- Die Pläne sind nicht zur Maßentnahme geeignet und ersetzen auch nicht den amtlichen Lageplan.
- Die bereitgestellten Daten sind mit sehr viel Sorgfalt und Aufwand aufbereitet worden, um den öffentlichen und privaten Aufgaben dienen zu können. Wegen der
Vielzahl der Daten wird aber in Bezug auf Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.
Kontakt
- Bei frachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde oder an die Sachbearbeiter im Bauamt des Landratsamtes.
- Bei technischen Fragen oder Problemen senden Sie bitte eine Email an gisdaten@landkreis-kelheim.de
zurück zur Hauptseite